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Barrierefreiheit

Barrierefreie Website für Heidelberg und die Region

Kontraste, Tastaturbedienung, Vorlesbarkeit: die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Ab-Preis
750 Euro
Dauer
zwei bis vier Wochen je nach Seitenzahl

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind vor allem Angebote an Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops, Buchungsstrecken, Bankdienste und ähnliche Dienstleistungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Unabhängig davon, ob Sie unter die Pflicht fallen: Der Aufwand ist überschaubar und die Seite wird für alle besser. Ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienung, sinnvolle Alternativtexte und eine saubere Überschriftenstruktur helfen auch Suchmaschinen und älteren Besuchern.

Wir prüfen die Seite gegen die WCAG in der Stufe AA, listen die Befunde nach Aufwand und Wirkung und setzen um. Eine Rechtsberatung zur Frage, ob Sie betroffen sind, ist das nicht.

Was enthalten ist

Prüfung
Automatisierter Test plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader, Befunde nach WCAG 2.1 AA.
Kontraste und Schrift
Farbwerte auf mindestens 4,5 zu 1 gebracht, Schriftgrößen und Zeilenabstände geprüft, Zoom bis 200 Prozent.
Bedienung
Alles ohne Maus erreichbar, sichtbarer Fokus, Sprunglinks, Formulare mit richtig verknüpften Beschriftungen.
Struktur
Überschriften in Reihenfolge, Alternativtexte für Bilder, Bereiche ausgezeichnet, Sprache gesetzt.
Erklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit mit Stand, bekannten Einschränkungen und Rückmeldemöglichkeit.

Ablauf

So läuft ein Projekt ab

  1. 01

    Erstgespräch und Angebot

    Ziel, Umfang und Preisrahmen in einem Gespräch geklärt.

  2. 02

    Struktur und Inhalte

    Seitenplan mit Suchbegriffen, bevor irgendetwas gestaltet wird.

  3. 03

    Gestaltung und Bau

    Layout an einer echten Seite, danach der Rest.

  4. 04

    Start und Übergabe

    Umschaltung mit Weiterleitungen, danach Einweisung und Zugänge.

Fragen und Antworten

Fragen zu Barrierefreie Website

Bin ich von der Pflicht betroffen?

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter der elektronische Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Sie im Einzelfall betroffen sind, klärt eine Rechtsberatung, nicht wir.

Was kostet eine barrierefreie Anpassung?

Die Prüfung mit Befundliste beginnt bei 750 Euro netto. Die Umsetzung hängt vom Zustand der Seite ab. Bei einer sauber gebauten Seite sind es meist Kontraste, Fokusdarstellung und Formularbeschriftungen, also überschaubar.

Reicht ein Barrierefreiheits-Widget?

Nein. Die eingeblendeten Werkzeugleisten beheben die Ursachen nicht und werden von Prüfstellen nicht als Nachweis anerkannt. Die Anpassungen gehören in die Seite selbst.

Gilt das auch für bestehende Seiten?

Ja, es gibt keine Bestandsschutzregel für vorhandene Seiten, die unter die Pflicht fallen. Übergangsfristen bestehen nur für einzelne Sonderfälle wie bestimmte Selbstbedienungsterminals.

Kontakt

Website-Projekt in der Region Heidelberg?

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen eine Einschätzung mit Umfang, Preisrahmen und Zeitplan – ohne Termindruck und ohne Rückrufkette.

kontakt@zell-weekeat.com Antwort in der Regel am nächsten Werktag