Recht
Barrierefreie Website: was das BFSG verlangt und wen es betrifft
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und welche Anpassungen in der Praxis anstehen.
Veröffentlicht am 22. Juni 2026 7 Minuten
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem herrscht bei vielen Betrieben Unsicherheit, ob die eigene Website betroffen ist. Die kurze Antwort: Viele kleine Unternehmensseiten sind es nicht. Wer verkauft oder Buchungen anbietet, sollte aber genau hinsehen.
Dieser Beitrag ordnet die Lage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wen das Gesetz adressiert
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr relevant: Angebote, über die Verbraucher einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen abschließen können. Praktisch heißt das Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken, Ticketverkauf, Bank- und Personenbeförderungsdienste.
Eine reine Informationsseite ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit fällt in der Regel nicht darunter.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Zwei Einschränkungen sind wichtig. Erstens gilt die Ausnahme für Dienstleistungen, nicht in gleicher Weise für Produkte. Zweitens hängt sie an Zahlen, die sich ändern können – wer wächst, wächst in die Pflicht hinein.
Welche Anforderungen konkret gelten
Der technische Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Wesentlichen auf die WCAG in der Stufe AA verweist. Die vier Grundsätze lassen sich in Alltagssprache übersetzen:
Wahrnehmbar. Ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für aussagekräftige Bilder, Untertitel bei Videos, Text bleibt bei 200 Prozent Vergrößerung lesbar.
Bedienbar. Alles per Tastatur erreichbar, sichtbare Fokusmarkierung, keine Bedienelemente, die nur mit der Maus funktionieren, Sprunglink zum Inhalt.
Verständlich. Formularfelder klar beschriftet, Fehlermeldungen benennen den Fehler und den Weg zur Korrektur, Sprache der Seite ist technisch gesetzt.
Robust. Sauberes HTML, Bereiche korrekt ausgezeichnet, damit Vorlesesoftware die Seite interpretieren kann.
Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit dem Stand, bekannten Einschränkungen und einer Rückmeldemöglichkeit.
Was in der Praxis am häufigsten fehlt
Aus unseren Prüfungen: zu geringe Kontraste bei hellen Grautönen und Schaltflächen, fehlende oder unsichtbare Fokusmarkierung, Formularbeschriftungen als reiner Platzhaltertext, Klapp- und Menüelemente ohne Tastaturbedienung, Bilder mit leerem Alternativtext, obwohl sie Information tragen, und Überschriften, die nach Optik statt nach Struktur gewählt wurden.
Das Ermutigende daran: Es sind fast immer dieselben sechs bis acht Punkte, und keiner davon erfordert einen Neubau.
Warum Widgets nicht ausreichen
Eingeblendete Werkzeugleisten, die Kontraste und Schriftgrößen verändern, beheben die Ursachen nicht: Ein Menü, das nicht per Tastatur bedienbar ist, bleibt es auch mit Widget. Prüfstellen erkennen solche Lösungen nicht als Nachweis an, und für Nutzer mit Hilfsmitteln sind sie häufig eher hinderlich. Die Anpassungen gehören in die Seite selbst.
Der Nutzen jenseits der Pflicht
Auch wer nicht betroffen ist, profitiert. Klare Kontraste helfen allen, die auf dem Handy in der Sonne lesen. Eine saubere Überschriftenstruktur hilft Suchmaschinen genauso wie Vorlesesoftware. Tastaturbedienbarkeit deckt Fehler auf, die auch mit Maus stören. Und der Anteil der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen wächst mit der Altersstruktur.
Wie man vorgeht
Ein automatisierter Test findet etwa ein Drittel der Probleme, den Rest findet man nur manuell: einmal die Seite komplett mit der Tastatur bedienen, einmal mit einer Vorlesesoftware durchgehen, Kontraste an den kritischen Stellen messen. Daraus entsteht eine Liste, sortiert nach Aufwand und Wirkung.
Wie wir das durchführen, steht unter Barrierefreie Website. Bei neu gebauten Seiten ist ein großer Teil dieser Punkte ohnehin Standard, weil sie sich beim Bau günstiger umsetzen lassen als im Nachhinein.