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Rechtssichere Website: Impressum, Datenschutz und Cookies im Griff

Welche Pflichtangaben eine Unternehmenswebsite braucht, wo die häufigsten Fehler liegen und wann eine Einwilligung für Cookies tatsächlich nötig ist.

Veröffentlicht am 15. Juni 2026 7 Minuten

Die Pflichtangaben sind der Teil der Website, den niemand gern macht, und gleichzeitig der Teil mit dem klarsten Kostenrisiko. Dieser Überblick ordnet die Anforderungen ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Impressum: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar

Für geschäftsmäßige Angebote verlangt § 5 DDG eine Anbieterkennzeichnung. Sie muss von jeder Seite aus in höchstens zwei Klicks erreichbar und als Impressum erkennbar sein – ein Link im Footer erfüllt das.

Hineingehören Name und Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten, Kontaktangaben inklusive E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Register und Registernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden, sowie bei reglementierten Berufen die Kammer, die Berufsbezeichnung und die maßgeblichen Regelungen.

Häufige Fehler: nur ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse, fehlende Rechtsform, ein Impressum, das ausschließlich in einer Grafik steht, und die Angabe „Steuernummer“ anstelle der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Datenschutzerklärung: vollständig und aktuell

Die Datenschutzerklärung muss alle Verarbeitungen abbilden, die auf der Website tatsächlich stattfinden – vom Server-Logfile über das Kontaktformular bis zur Reichweitenmessung. Für jede Verarbeitung gehören Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte der Betroffenen dazu.

Der häufigste Fehler ist eine Vorlage, die Dienste beschreibt, die gar nicht eingesetzt werden, und den Dienst verschweigt, der tatsächlich läuft. Wer die Erklärung nach jedem technischen Umbau kurz gegenliest, hat den größten Teil des Risikos erledigt.

Cookies: wann eine Einwilligung nötig ist

Die Regel steht in § 25 TDDDG: Für das Speichern von Informationen auf dem Endgerät und den Zugriff darauf braucht es eine Einwilligung – unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Ausgenommen sind Speichervorgänge, die für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind, etwa der Warenkorb oder eine Anmeldesitzung.

Daraus folgt: Reichweitenmessung, Marketing-Pixel und eingebettete Inhalte von Drittanbietern brauchen in aller Regel eine vorherige Einwilligung. Ein Hinweisbanner ohne Wahlmöglichkeit genügt nicht, und Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen.

Der einfachste Weg, sich den Dialog zu ersparen, ist, ohne einwilligungspflichtige Dienste auszukommen: Schriften lokal einbinden, Karten und Videos erst nach Klick laden, auf Werbepixel verzichten. Für viele Unternehmensseiten ist das ohne Funktionsverlust möglich.

Weitere Pflichten je nach Angebot

Onlineshops brauchen zusätzlich Preisangaben inklusive Steuern, Hinweise auf Versandkosten vor Bestellabschluss, die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, AGB, eine Schaltfläche mit eindeutiger Beschriftung sowie seit 2022 eine Kündigungsschaltfläche bei Dauerschuldverhältnissen.

Verbraucherbezogene Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr unterliegen zusätzlich den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Details dazu im Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Gastbeiträge und fremde Inhalte sollten als solche gekennzeichnet werden, ebenso bezahlte Kooperationen. Für redaktionelle Angebote gilt zusätzlich die Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV.

Bilder und Schriften

Ein unterschätztes Risiko sind Bildrechte. Nutzungsrechte sollten dokumentiert sein, einschließlich der Frage, ob eine Urhebernennung verlangt wird und ob die Lizenz auch die Nutzung in sozialen Netzwerken abdeckt. Bei Aufnahmen von Personen kommt die Einwilligung der Abgebildeten dazu.

Bei Schriften ist die Sache einfach: lokal einbinden. Damit entfällt die Übertragung der IP-Adresse an ein fremdes Netzwerk, die in der Vergangenheit Gegenstand einer Abmahnwelle war.

Ein pragmatischer Ablauf

  1. Rechtstexte von einem spezialisierten Anbieter oder einer Kanzlei erstellen lassen, nicht aus einem kostenlosen Generator mit unklarer Pflege.
  2. Alle eingebundenen Dienste auflisten und mit der Datenschutzerklärung abgleichen.
  3. Einwilligungspflichtige Dienste entweder entfernen oder korrekt hinter eine Einwilligung legen.
  4. Nach jedem technischen Umbau Schritt 2 wiederholen.

Wir setzen diese Punkte technisch um und binden Ihre Rechtstexte ein, liefern sie aber nicht selbst. Was zum Umfang eines Projekts gehört, steht unter Webdesign.

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